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Willkommen bei WE-LITEIhre Plattform für effektives und effizientes Nachhaltigkeitsmanagement sowie einen niedrigschwelligen Einstieg in die Themen Wesentlichkeit und Nachhaltigkeit.
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Sie werden nun Schritt für Schritt durch die gesamte Systemanalyse geleitet.
Mit der Systemanalyse legen Sie die Grundlage für alle weiteren Schritte Ihrer Wesentlichkeitsanalyse.
Daher ist es ratsam, dass Sie Ihre Antworten stets möglichst präzise formulieren und unter Berücksichtigung größtmöglicher Relevanz für die jeweilige Frage abgeben.
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Sie werden nun Schritt für Schritt durch die gesamte Individualanalyse geleitet.
Mit der Individualanalyse nehmen Sie die eigentliche Wesentlichkeitsbewertung von Nachhaltigkeitsthemen vor.
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Im Folgenden erstellen Sie eine Liste aller Themen, die für Ihr Unternehmen potentiell wesentlich sein können. Diese Liste ergibt sich aus:
Entscheiden Sie zunächst, welche der ESRS-Themen, Unterthemen sowie Unter-Unterthemen für Ihr Unternehmen potentiell wesentlich sind.
Das Ergebnis dieses Arbeitsschritts ist die Longlist, die als Grundlage für die Bewertung der Wesentlichkeit aus Sicht Ihres Unternehmens und im Weiteren der Anspruchsgruppen dient.
Direkt im Anschluss erstellen Sie eine Shortlist aller unternehmensindividuell potentiell wesentlichen Themen, indem Sie alle Themen, die keinen nennenswerten Zusammenhang zu Ihrem Unternehmen haben, streichen bzw. mit einem „✕“ abwählen.
Sie müssen bei der Abwahl eines Themas immer auch das dazugehörige Textfeld für die Begründung ausfüllen, um speichern und mit dem nächsten Schritt fortfahren zu können.
Manche Themen (E3, E4, S1, S2, S3, S4 und G1), haben neben Unterthemen (Ebene 2) auch noch Unter-Unterthemen (Ebene 3). Sie können für diese Themen frei wählen, auf welcher Themenebene die weitere Analyse erfolgen soll.
Hinweis: Eine Weiterbearbeitung auf Ebene 3 verursacht mehr Aufwand bei der Wesentlichkeitsanalyse, ermöglicht aber einen genaueren Zuschnitt Ihres individuellen Berichtsumfangs.
Hierfür helfen Ihnen folgende Buttons:
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Thema speichern
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Thema hinzufügen |
Für die Bestimmung der IROs können Sie auf eine vorausgefüllte Vorlage zurückgreifen und zusätzlich weitere individuelle IROs hinzufügen.
Zudem ordnen Sie auch die wichtigen Anspruchsgruppen aus der Systemanalyse den Themen zu, zu denen Sie sie befragen wollen.
Klicken Sie hierfür zur Bearbeitung auf das Stift-Symbol.
Hinweis: Die Zahlen links zeigen immer die Anzahl der dem jeweiligen Thema zugeordneten Anspruchsgruppen an. Die Zahlen rechts davon die Anzahl der IROs, die Sie für jedes Thema identifiziert haben.
Wichtige Hinweise zum Vorgehen bei der IRO-Bewertung können Sie hier nachlesen
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Die Wesentlichkeitsmatrix veranschaulicht die für Ihr Unternehmen als wesentlich identifizierten Themen.
Sie basiert auf der Einschätzung durch Ihre Stakeholder (y-Achse) sowie dem Durchschnitt Ihrer internen IRO-Bewertung (x-Achse).
Die einzelnen Themen werden als farbige Punkte dargestellt:
Zur besseren Übersichtlichkeit können einzelne Themenbereiche bei Bedarf ein- oder ausgeblendet werden.
Diese Darstellung zeigt eine Übersicht der Bewertungen zum jeweiligen Thema.
Aufgeführt sind:
IROs | Eigene Bewertung | Eigener Mittelwert | Stakeholder | Aufteilung |
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Die IRO-Map visualisiert die wesentlichen IROs eines Themas.
Je nach Art und Kombination der identifizierten IROs kann sie als Raute, Dreieck, Linie oder Punkt dargestellt werden.
Beispiel:
Haben Sie sowohl Chancen und Risiken als auch positive und negative Auswirkungen als wesentlich eingestuft, erscheint die IRO-Map in Form einer Raute.
Die Positionen der Punkte auf den Achsen ergeben sich aus dem Durchschnitt der jeweiligen Bewertungen.
Beispielsweise ergibt sich bei Bewertungen von 4 und 3 für zwei Chancen ein Mittelwert von 3,5.
Im Tool für die Nachhaltigkeitsberichterstattung berichten Sie über diejenigen Berichtsinhalte,
die Sie in der Wesentlichkeitsanalyse bestimmt haben. Dafür legen Sie zunächst fest, ob Sie
konsolidiert berichten oder nicht.
Im zweiten Schritt wählen Sie alle Angabepflichten aus, zu denen Sie dann im dritten Schritt
unter Dateneingabe berichten werden.
Alle drei Prozessschritte können Sie im Menü rechts direkt anklicken und bearbeiten.
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Unter „Bereiche“ wählen Sie zunächst aus, ob Sie konsolidiert auf der Ebene des Mutterkonzerns berichten wollen oder auf Ebene der Tochtergesellschaften. Diese Angaben sind Teil der Pflichtdatenpunkte und sind vor allem für die Angaben der quantitativen Datenpunkte (z. B. CO2-Emissionen) relevant, um nachvollziehbar zu machen, ob es sich jeweils um eine Gesamtmenge handelt oder um Teilmengen. Sie können das im weiteren Verlauf für alle betreffenden Datenpunkten individuell entscheiden und im Tool entsprechend kenntlich machen.
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Bereich speichern
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Bereich hinzufügen |
Legen Sie bitte den Berichtsrahmen der Angabepflichten fest, zu denen Sie berichten.
Klicken Sie auf den gewünschten Dropdown-Pfeil, um die Angabepflichten einsehen zu
können und durch Anklicken des Kreises links daneben auszuwählen.
Abgewählt werden können die Angabepflichten und Datenpunkte, die unter die Kategorie der
„Parameter“ fallen, auch wenn das zugehörige Thema als wesentlich identifiziert wurde.
Beispielsweise wurde das Thema S1 als wesentlich festgelegt, Ihr Unternehmen beschäftigt aber keine Arbeitnehmenden nach Tarifverträgen. In diesem Fall können Sie die Angabepflicht S1-8 abwählen.
Unter den Reitern „Unterthemen“ und „IROs“ können Sie sowohl die wesentlichen Unterthemen als auch die importierten IROs aus der Wesentlichkeitsanalyse einsehen. Beides dient dazu, Sie bei der Berichterstattung zu unterstützen.
Mit der Dateneingabe beginnt die eigentliche Berichterstattung. Sie orientiert sich an der Logik der ESRS und kann bis zu vier Ebenen umfassen:
Über die Dropdown-Pfeile rechts gelangen Sie die auf die gewünschte Ebene, auf der Sie
die jeweiligen Angaben machen sollen. Durch Klicken auf den Button mit den drei Punkten
werden Sie zur Dateneingabe geleitet. Hierfür öffnet sich ein neues Fenster. Füllen Sie nun
bitte alle Eingabefelder aus. Unter den mit „i“ markierten Info-Buttons finden Sie Erklärungen
und Hilfestellungen für das Ausfüllen.
Links geben Sie die jeweiligen Daten ein und rechts können Sie noch einmal die IROs
einsehen, die dem Thema, das Sie gerade bearbeiten, zugrunde liegen und Sie bei der
Dateneingabe unterstützen können.
Hinweis: Es gibt mehrere Möglichkeiten, einen Datenpunkt auszulassen:
1. Der Datenpunkt ist mit „phase-in“ markiert und kann für einen bestimmten Zeitraum
ausgelassen werden. (Es gibt spezielle „phase-in“-Regelungen für Unternehmen mit weniger
als 750 Mitarbeitern und außerdem noch „phase-in“-Regelungen, die für alle Unternehmen
gelten)
2. Der Datenpunkt ist mit „conditional“ markiert, d.h. Sie müssen ihn nur dann beschreiben, wenn er für Ihr Unternehmen zutreffend bzw. relevant ist. (Siehe hierzu: EFRAG IG 3: List of ESRS datapoints – Explanatory note, S. 12)
3. Der Datenpunkte fällt unter die Kategorie „Parameter“ und Sie müssen ihn nicht angeben, wenn Sie „diese Informationen als nicht wesentlich bewertet [haben] und zu dem Schluss [kommen], dass diese Informationen nicht erforderlich [ist], um das Ziel der Angabepflicht zu erfüllen. (Siehe hierzu: ESRS ANNEX 1 zur delegierten Verordnung der EU-Kommission vom 31.07.2023, Absatz 3.2 Wesentliche Aspekte und Wesentlichkeit von Informationen, § 33)
ANGABEPFLICHTEN | IROs |
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Ziel dieses freiwilligen Standards für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (englische Abkürzung: VSME) ist es, Sie dabei zu unterstützen:
(a) Informationen bereitzustellen, die dazu beitragen, den Datenbedarf großer Unternehmen
zu erfüllen, die Nachhaltigkeitsinformationen von ihren Lieferanten anfordern;
(b) Informationen bereitzustellen, die den Datenbedarf von Banken und Investoren erfüllen,
und somit den Zugang der Unternehmen zu Finanzmitteln zu erleichtern;
(c) das Management von Nachhaltigkeitsthemen zu verbessern, denen sie gegenüberstehen,
z. B. Umwelt- und Sozialherausforderungen wie Umweltverschmutzung sowie Gesundheit
und Sicherheit der Arbeitskräfte. Dies wird ihr wettbewerbsfähiges Wachstum und ihre
Resilienz auf kurze, mittlere und lange Sicht unterstützen; und
(d) zu einer nachhaltigeren und inklusiveren Wirtschaft beizutragen.
Dieser Standard umfasst zwei Module, die das Unternehmen für die Erstellung seines Nachhaltigkeitsberichts verwenden kann:
(a) Basis-Modul: Angaben B1 und B2 sowie Basiskennzahlen (B3 bis B11). Dieses Modul ist
der empfohlene Ansatz für Kleinstunternehmen und stellt eine Mindestanforderung für
andere Unternehmen dar; und
(b) Umfassendes Modul: Dieses Modul enthält zusätzlich zu den Angaben B1–B11 weitere
Datenpunkte, die wahrscheinlich von Banken, Investoren und Unternehmenskunden
zusätzlich zum Basis-Modul angefordert werden.
Unternehmen können eines oder mehrere dieser Module anwenden. Nach Auswahl eines Moduls ist dieses vollständig einzuhalten (mit Flexibilität); jedoch sind einzelne Angaben nur dann bereitzustellen, wenn sie auf die spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens zutreffen.
Die Anwendung des Basis-Moduls ist Voraussetzung für die Anwendung des Umfassenden Moduls.
Dieser Standard legt Anforderungen fest, die es dem Unternehmen ermöglichen, relevante Informationen bereitzustellen über:
(a) wie es kurzfristig, mittelfristig oder langfristig voraussichtlich positive oder negative
Auswirkungen auf Menschen oder die Umwelt hatte oder haben wird; und
(b) wie Umwelt- und Sozialthemen seine finanzielle Lage, Leistung und Zahlungsströme
kurzfristig, mittelfristig oder langfristig beeinflusst haben oder voraussichtlich beeinflussen
werden.
Das Unternehmen hat Informationen zu berichten, die relevant, verlässlich, vergleichbar, verständlich und überprüfbar sind.
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Im Tool für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem VSME-Standard berichten Sie nur über diejenigen Berichtsinhalte, die Sie auf freiwilliger Basis berichten möchten. Dafür legen Sie zunächst fest, ob Sie konsolidiert berichten oder nicht. Im zweiten Schritt wählen Sie alle Angaben aus, zu denen Sie dann im dritten Schritt unter Dateneingabe berichten werden. Alle drei Prozessschritte können Sie im Menü rechts direkt anklicken und bearbeiten.
Unter „Bereiche“ wählen Sie zunächst aus, ob Sie konsolidiert auf der Ebene des Mutterkonzerns
berichten wollen oder auf Ebene der Tochtergesellschaften. Dies ist vor allem für die Angaben der
quantitativen Datenpunkte (z. B. CO2-Emissionen) relevant, um nachvollziehbar zu machen, ob es
sich jeweils um eine Gesamtmenge handelt oder um Teilmengen. Sie können das im weiteren Verlauf
für alle betreffenden Datenpunkten individuell entscheiden und im Tool entsprechend kenntlich
machen.
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Bereich speichern
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Bereich hinzufügen |
Legen Sie bitte den Berichtsrahmen der Angaben fest, zu denen Sie berichten möchten. Klicken Sie auf den gewünschten Dropdown-Pfeil, um die Angaben einsehen zu können und durch Anklicken des Kreises links daneben auszuwählen.
Hinweis: Es gibt zwei Optionen nach dem VSME-Standard zu berichten:
Mit der Dateneingabe beginnt die eigentliche Berichterstattung.
Die Struktur des VSME-Standards umfasst drei Ebenen:
Über die Dropdown-Pfeile rechts gelangen Sie die auf die gewünschte Ebene, auf der Sie die
jeweiligen Angaben machen sollen.
Die grün markierten Angabepflichten bedeuten, dass sie vollständig bearbeitet sind. Die gelb
markierten, dass sie noch bearbeitet werden.
Durch Klicken auf den Button mit den drei Punkten werden Sie zur Dateneingabe geleitet. Hierfür
öffnet sich ein neues Fenster.
Durch Klicken auf den Kreis-Button können Sie die betreffende Angabepflicht aus- oder abwählen
und so final entscheiden, ob Sie dazu berichten (können) oder nicht.
Füllen Sie nun bitte alle Eingabefelder aus. Unter den mit markierten Info-Buttons finden Sie
Erklärungen und Hilfestellungen für das Ausfüllen.
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